Verfassungsgerichtshof B2019/93

B2019/93Constitutional CourtJun 23, 1994

Regest

Fremdenrecht, Rechtsschutz, Fremdenpolizei, Schubhaft

Full text

Verfassungsgerichtshof B2019/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1994

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) und auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Insoweit sowie hinsichtlich des Spruchpunktes 3. wird der Bescheid aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

II. Hinsichtlich des Spruchpunktes 2. des angefochtenen Bescheides wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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