Verfassungsgerichtshof B931/93

B931/93Constitutional CourtJun 24, 1994

Regest

Verordnungserlassung, Behördenzuständigkeit, Straßenpolizei, Fahrverbot, Umweltschutz, Vertrauensschutz, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Erwerbsausübungsfreiheit, Omnibusse

Full text

Verfassungsgerichtshof B931/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1994

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

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