Verfassungsgerichtshof B1758/93; B1759/93

B1758/93; B1759/93Constitutional CourtSep 27, 1994

Regest

VfGH / Prüfungsgegenstand, Bescheidberichtigung, Grundverkehrsrecht, Behördenzusammensetzung, Tribunal, Selbstbewirtschaftung, Erwerbsausübungsfreiheit, Öffentlichkeitsprinzip, Landesgrundverkehrsreferent

Full text

Verfassungsgerichtshof B1758/93,B1759/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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