Verfassungsgerichtshof B1210/94

B1210/94Constitutional CourtOct 5, 1994

Regest

Zivildienst, Übergangsbestimmung, Auslegung, Auslegung eines Antrages, Rechte verfassungsgesetzlich gewährleistete, Grundrechte

Full text

Verfassungsgerichtshof B1210/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seiner Rechtsvertreter, die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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