Verfassungsgerichtshof B218/94

B218/94Constitutional CourtNov 28, 1994

Regest

Fremdenrecht, Rechtsschutz, Fremdenpolizei, Schubhaft

Full text

Verfassungsgerichtshof B218/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) und auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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