Verfassungsgerichtshof B783/95

B783/95Constitutional CourtMar 30, 1995

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B783/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1995

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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