Verfassungsgerichtshof B2568/94; B2569/94; B2570/94

B2568/94; B2569/94; B2570/94Constitutional CourtSep 25, 1995

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Full text

Verfassungsgerichtshof B2568/94,B2569/94,B2570/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1995

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer bevollmächtigten Vertreter die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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