Verfassungsgerichtshof B1166/93

B1166/93Constitutional CourtOct 12, 1995

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarrecht Beamte, Dienstrecht, Standes- und Amtspflichten, Dienstpflichten

Full text

Verfassungsgerichtshof B1166/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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