Verfassungsgerichtshof B325/95; B326/95

B325/95; B326/95Constitutional CourtDec 13, 1995

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof B325/95,B326/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1995

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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