Verfassungsgerichtshof B1659/95

B1659/95Constitutional CourtJun 21, 1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1659/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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