Verfassungsgerichtshof B798/96

B798/96Constitutional CourtSep 23, 1996

Regest

Verjährung, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Anklageprinzip, reformatio in peius

Full text

Verfassungsgerichtshof B798/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.

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