Verfassungsgerichtshof B117/96

B117/96Constitutional CourtSep 24, 1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B117/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-

bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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