Verfassungsgerichtshof B1630/95

B1630/95Constitutional CourtSep 26, 1996

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Umgehungsgeschäft, Grundverkehrsrecht, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Gerichtsakte)

Full text

Verfassungsgerichtshof B1630/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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