Verfassungsgerichtshof B897/95

B897/95Constitutional CourtOct 1, 1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B897/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1996

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. März 1995, R 1/1-V-91032/13, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 18.000,-- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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