Verfassungsgerichtshof B1156/95; B2796/95; B2797/95

B1156/95; B2796/95; B2797/95Constitutional CourtOct 9, 1996

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1156/95,B2796/95,B2797/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1996

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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