Verfassungsgerichtshof B5/95

B5/95Constitutional CourtDec 9, 1996

Regest

Verordnungserlassung, Widmung (einer Straße), Straßenverwaltung, Öffentlicherklärung (einer Straße), Zustimmung (bei Verordnungserlassung)

Full text

Verfassungsgerichtshof B5/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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