Verfassungsgerichtshof B174/96

B174/96Constitutional CourtFeb 25, 1997

Regest

VfGH / Legitimation, Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Kosten VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B174/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1997

Spruch

I.1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt 2 des bekämpften Bescheides richtet, zurückgewiesen.

2. Der Antrag, die Beschwerde insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.

II. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid hinsichtlich der Spruchpunkte 1 und 3 wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 12.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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