Verfassungsgerichtshof B3584/95

B3584/95Constitutional CourtFeb 25, 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B3584/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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