Verfassungsgerichtshof B718/96

B718/96Constitutional CourtMar 15, 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B718/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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