Verfassungsgerichtshof B1193/95

B1193/95Constitutional CourtJun 9, 1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1193/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 12.770,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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