Verfassungsgerichtshof B676/96

B676/96Constitutional CourtJun 13, 1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Bescheiderlassung, Auslegung eines Bescheides, Privat- und Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof B676/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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