Verfassungsgerichtshof B3503/96

B3503/96Constitutional CourtJun 16, 1997

Regest

Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Militärrecht, Heeresgebühren, Wohnkostenbeihilfe

Full text

Verfassungsgerichtshof B3503/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

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