Verfassungsgerichtshof B2211/96

B2211/96Constitutional CourtJun 16, 1997

Regest

Rundfunk, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Objektivitätsgebot (Rundfunk)

Full text

Verfassungsgerichtshof B2211/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, den beteiligten Parteien Prof. Dr. H L, Dr. F R und Dr. B B zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 20.700,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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