Verfassungsgerichtshof B1739/96

B1739/96Constitutional CourtSep 29, 1997

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Meinungsäußerungsfreiheit, Strafvollzug, Strafprozeßrecht, Untersuchungshaft

Full text

Verfassungsgerichtshof B1739/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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