Verfassungsgerichtshof B2928/95

B2928/95Constitutional CourtOct 2, 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B2928/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 18.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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