Verfassungsgerichtshof B1435/96

B1435/96Constitutional CourtOct 4, 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1435/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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