Verfassungsgerichtshof B661/97; B662/97; B663/97

B661/97; B662/97; B663/97Constitutional CourtOct 10, 1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof B661/97,B662/97,B663/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1997

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 20.700 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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