Verfassungsgerichtshof B4852/96

B4852/96Constitutional CourtOct 10, 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B4852/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Becheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeührer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit S 18.000,- betimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu beahlen.

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