Verfassungsgerichtshof B3881/95

B3881/95Constitutional CourtOct 10, 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B3881/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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