Verfassungsgerichtshof B3227/95

B3227/95Constitutional CourtOct 10, 1997

Regest

Finanzverfassung, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, EU-Recht, Ankündigungsabgaben, Rundfunk, Werbung

Full text

Verfassungsgerichtshof B3227/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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