Verfassungsgerichtshof B552/94; B848/94

B552/94; B848/94Constitutional CourtOct 16, 1997

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Finanzstrafrecht, Selbstanzeige, Anklageprinzip

Full text

Verfassungsgerichtshof B552/94,B848/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 30.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.