Verfassungsgerichtshof B103/98

B103/98Constitutional CourtJun 9, 1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B103/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 20.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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