Verfassungsgerichtshof B227/97; V82/97

B227/97; V82/97Constitutional CourtJun 9, 1998

Regest

Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammer, Behördenzuständigkeit, VfGH / Individualantrag

Full text

Verfassungsgerichtshof B227/97,V82/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1998

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

II. Der Individualantrag wird zurückgewiesen.

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