Verfassungsgerichtshof B270/98

B270/98Constitutional CourtJun 13, 1998

Regest

Kollegialbehörde, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme, Rundfunk, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Rundfunkkommission

Full text

Verfassungsgerichtshof B270/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 20.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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