Verfassungsgerichtshof B402/99

B402/99Constitutional CourtJun 7, 1999

Regest

Rundfunk, Beschwerdeverfahren, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme, Bescheidbegründung, Ersatzbescheid

Full text

Verfassungsgerichtshof B402/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, den beteiligten Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 31.150,-- bestimmten Kosten des verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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