Verfassungsgerichtshof B2229/96

B2229/96Constitutional CourtJun 25, 1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B2229/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zuhanden seines Rechtsvertreters zu bezahlen.

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