Verfassungsgerichtshof B374/99

B374/99Constitutional CourtOct 13, 1999

Regest

Strafvollzug, Beschwerderecht, Rechte subjektive öffentliche, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsschutz

Full text

Verfassungsgerichtshof B374/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 1a des angefochtenen Bescheides in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Spruchpunkt 1a des angefochtenen Bescheides wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer Verfahrenskosten in Höhe von S 27.000,-- zuhanden seines Verfahrenshelfers binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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