Verfassungsgerichtshof B3104/97

B3104/97Constitutional CourtOct 15, 1999

Regest

Vergabewesen, Behördenzuständigkeit, VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B3104/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1999

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.