Verfassungsgerichtshof B324/99

B324/99Constitutional CourtOct 16, 1999

Regest

Fremdenrecht, Privat- und Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof B324/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1999

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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