Verfassungsgerichtshof B2155/98

B2155/98Constitutional CourtOct 16, 1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B2155/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1999

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 33.550,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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