Verfassungsgerichtshof B991/99

B991/99Constitutional CourtNov 29, 1999

Regest

Jagdrecht, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bescheiderlassung

Full text

Verfassungsgerichtshof B991/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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