Verfassungsgerichtshof B618/99

B618/99Constitutional CourtNov 29, 1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B618/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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