Verfassungsgerichtshof B35/96

B35/96Constitutional CourtDec 15, 1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B35/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung sowie einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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