Verfassungsgerichtshof B723/98

B723/98Constitutional CourtMar 9, 2000

Regest

Ankündigungsabgaben, Finanzverfassung, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Beschlußrecht, Finanzverfahren, Selbstbemessung, Rundfunk, VfGH / Präjudizialität, Werbung

Full text

Verfassungsgerichtshof B723/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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