Verfassungsgerichtshof B617/99

B617/99Constitutional CourtJun 14, 2000

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Legitimation, Einkommensteuer

Full text

Verfassungsgerichtshof B617/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.2000

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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