Verfassungsgerichtshof B270/00 ua

B270/00 uaConstitutional CourtJun 17, 2000

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, Sozialversicherung, Ärzte, VfGH / Beteiligter, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B270/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.2000

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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