Verfassungsgerichtshof B582/98

B582/98Constitutional CourtJun 21, 2000

Regest

Determinierungsgebot, Ermessen, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B582/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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