Verfassungsgerichtshof B460/00

B460/00Constitutional CourtJun 26, 2000

Regest

Verwaltungsverfahren, Berufung, Berufungsfrist

Full text

Verfassungsgerichtshof B460/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2000

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

2. Der Bescheid wird aufgehoben.

3. Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit Schilling 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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