Verfassungsgerichtshof B909/97

B909/97Constitutional CourtJun 28, 2000

Regest

Gemeinderecht, Organe, Bürgermeister, Wirkungsbereich eigener, Straßenpolizei örtliche, Straßenpolizei, Halte(Park-)verbot, Zuständigkeit

Full text

Verfassungsgerichtshof B909/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer gesetzwidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.