Verfassungsgerichtshof B2332/98

B2332/98Constitutional CourtJun 30, 2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B2332/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 29.500 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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